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Prüfen und Warten 

Die Prüfung von kraftbetätigten Toranlagen ist ein absolut essentielles Thema in Ihrem Betrieb! Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch maßgeblich zur Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter bei. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass alle in Ihrem Team rundum geschützt sind!

Öffentliche Toranlagen 

​Egal ob Industrie-, Miet- oder Tiefgaragen die UVV-Prüfung kraftbetätigte Tore ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 22 und der DIN EN 12453. Diese Vorschriften legen fest, dass automatische Tore regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen.

Die sicherheitstechnische Prüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden, die die Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik überprüfen können

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Private Toranlagen 

Privat-Toranlagen, die nicht öffentlich zugänglich sind, unterliegen zwar keiner gesetzlichen prüfpflicht, doch das bedeutet nicht, dass keine Risiken bestehen! Veraltete Technik oder abgenutzte Mechanik können potenzielle Gefahren für Sie und Ihre Familie darstellen. Lassen Sie Ihre Toranlage daher unbedingt überprüfen und gegebenenfalls warten, damit Sie mit einem sicheren Gefühl Ihre anlage nutzen können 

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